AGB & Hausregeln
What can be done and what should not - like every proper family we need not to step on others feet
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Dear User,
we have registered our company in Germany and the following Terms of Service are written is in German. Should you want to check it in English, please write us at info@new.twostay.work.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für TWOSTAY Coworking, Oberanger 30. 80331 München
Bevollmächtigter Geschäftsführer
Cecilia Chiolerio
Mit dem Kauf jedes Tickets von TWOSTAY Coworking erhält der Nutzer Zugriff auf:
Grundlegende Dienstleistungen: Zugang zum Standort während der Coworking-Zeiten (variieren je nach gewähltem Standort), flexibler Sitzplatz und Wifi-Nutzung.
Zusätzliche Dienstleistungen: Jeder Standort kann zusätzliche Dienstleistungen anbieten, die auf der Twostay-Plattform des jeweiligen Standorts aufgeführt sind, wie z.B. Kaffee, Wasser, Drucker, Nutzung des Meetingraums.
Verfügbare Tickets für TWOSTAY Coworking sind:
3 Monate: Preis 263,00 € (Inkl. Mwst zu 19%). Damit erhält der Nutzer Zugang zu allen in der Twostay-Plattform aufgeführten Standorten während der von jedem Standort festgelegten Öffnungszeiten. Das Ticket ist 90 Tage lang gültig. Die Laufzeit beginnt mit dem ersten Check-in des Nutzers an einem ausgewählten Ort und endet nach Ablauf der 90 Tage. Es handelt sich nicht um eine Mitgliedschaft, daher wird der Vertrag nicht automatisch verlängert. Wenn der Nutzer die Dienstleistungen von TWOSTAY weiter nutzen möchte, muss er ein weiteres Ticket kaufen. Während der Gültigkeitsdauer kann der Nutzer alle auf der TWOSTAY-Plattform aufgeführten Standorte besuchen.
1 Monat: Preis 95,00 € (Inkl. Mwst zu 19%). Es ermöglicht dem Nutzer den Zugang zu allen auf der Twostay-Plattform aufgeführten Standorten während der von jedem Standort festgelegten Öffnungszeiten. Ab dem ersten Check-in des Nutzers in einer Twostay-Location ist das Ticket 30 Tage lang gültig. Es handelt sich nicht um eine Mitgliedschaft, daher wird der Vertrag nicht automatisch verlängert. Wenn der Nutzer die Dienstleistungen von TWOSTAY weiter nutzen möchte, muss er ein weiteres Ticket kaufen. Während der Gültigkeitsdauer kann der Nutzer alle auf der TWOSTAY-Plattform aufgeführten Standorte besuchen.
1 Tag: Preis 12,0 € (Inkl. Mwst zu 19%). Es ermöglicht die Nutzung eines TWOSTAY-Standortes an einem Tag und zu den verfügbaren Öffnungszeiten des gewählten Standortes. Die Ticketgültigkeit beginnt mit dem Einchecken in einem TWOSTAY-Standort. Die Gültigkeit endet mit Ende der Öffnungszeit des TWOSTAY-Standorts und kann nicht weiter genutzt werden. Das Ticket 1 Tag kann dabei am selben Tag an verschiedenen Standorten genutzt werden.
½ Tag: Preis 6,0€ (Inkl. Mwst. zu 19%). Es ermöglicht den einmaligen Zugang zu einem vom Nutzer zu wählenden Ort für maximal 4 Stunden, aber nicht länger als bis zum Ende der Öffnungszeit des TWOSTAY-Standorts. Nach Ablauf der 4 Stunden ist die Gültigkeit beendet und es ist ein neues Ticket zu lösen. Andernfalls ist der Nutzer nicht mehr berechtigt, den TWOSTAY-Space während der Nutzungszeit durch TWOSTAY zu betreten oder weiter zu nutzen.
**Alle Tickets sind bis zum 31.12.22 einlösbar und sind danach ungültig
Besprechungsraum-Tickets: Der Preis variiert je nach Standort und wird vor der Buchung auf der TWOSTAY-Homepage des Standortes ausdrücklich mitgeteilt. Nicht alle Standorte bieten diesen Service an. Der Preis beinhaltet immer Mwst. und bezieht sich auf 1 Stunde Nutzung der oben genannten Einrichtung. Der Nutzer kann entscheiden, wie viele 1-Stunden-Slots er oder sie benötigt. Der Endpreis wird berechnet als Preis pro Stunde multipliziert mit der Anzahl der vom Nutzer gebuchten Stunden.
Die Bezahlung der Tickets wird über unsere Plattform abgewickelt. Das gültige Ticket wird per E-Mail zugestellt. Dies ist die ausschließliche Möglichkeit ein gültiges Ticket zu bekommen und vorzeigen zu können. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.
Der Zutritt zu den Räumlichkeiten von TWOSTAY ist während der Betriebszeiten von TWOSTAY ohne eine gültige Eintrittskarte unter den oben genannten nicht gestattet. Beim Kauf eines Tickets bestätigt der Nutzer, dass er die folgenden Anhänge zu diesem Vertrag gelesen und verstanden hat:
– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– Datenschutzerklärung
– Regeln für die Zusammenarbeit bei TWOSTAY
Die TWOSTAY UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für mitgebrachtes Eigentum und auch nicht für vom Nutzer verursachten Schaden. Wir empfehlen daher eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch “AGB” genannt) sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der TWOSTAY UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend “TWOSTAY” genannt) und jedem ihrer Vertragspartner (nachfolgend “Nutzer” genannt). Sie gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch für Dritte, die vom Nutzer in die Räumlichkeiten von TWOSTAY eingeladen werden und die von TWOSTAY zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Dienstleistungen nutzen. In diesem Fall haftet der Nutzer gegenüber TWOSTAY für die Handlungen des Dritten wie für seine eigenen. Die von TWOSTAY genutzten Räumlichkeiten werden im Folgenden als TWOSTAY Coworking bezeichnet.
(2) TWOSTAY erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen TWOSTAY und den Nutzern, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Andere Vereinbarungen, Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von TWOSTAY. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(3) Etwaige Geschäftsbedingungen der Nutzer werden, auch wenn sie bekannt sind, nicht anerkannt, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nutzern widerspricht TWOSTAY ausdrücklich. Ein weiterer Widerspruch von TWOSTAY gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer ist nicht erforderlich.
§ 2 Vertrag
(1) Dieser Vertrag zwischen TWOSTAY und den Nutzern kommt durch den Kauf eines verfügbaren Tickets auf der TWOSTAY-Plattform zustande.
(2) Das Zustandekommen des Vertrages erfolgt nach Erhalt der Kaufbestätigung.
(3) Der Vertrag wird für die Monatskarte 30 Tage nach dem ersten Einchecken in einem TWOSTAY-Standort und für die anderen Karten nach den in der Kartenbeschreibung ausdrücklich mitgeteilten Bedingungen (1 Tag bzw. maximal acht Stunden oder ½ Tag bzw. maximal 4 Stunden aber nicht länger als bis zum Ende der Öffnungszeit des Twostay-Standortes) gekündigt
§ 3 Vertragsdurchführung
(1) Der Umfang der von TWOSTAY zu erbringenden Leistungen ist in der jeweiligen Kartenvereinbarung und einer darin enthaltenen Leistungsbeschreibung festgelegt. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch TWOSTAY.
(2) Jeder Standort kann ausnahmsweise die Arbeitszeiten und die Verfügbarkeit für TWOSTAY Coworking für Veranstaltungszwecke oder andere Ausnahmefälle ändern. Der Nutzer ist für die Überprüfung der Öffnungszeiten im Voraus verantwortlich und erhält auch im Normalbetrieb nur zu den auf der Seite jedes auf der TWOSTAY-Plattform aufgeführten Ortes angegebenen Zeiten Zugang.
(3) Die vorübergehende Überlassung des Arbeitsplatzes durch den Nutzer an Dritte ist ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Der Wegfall der Geschäftsgrundlage von TWOSTAY, der mit dem Wegfall der vereinbarten Dienstleistung einhergeht, ist ein Beendigungsereignis, das zur sofortigen Beendigung aller eröffneten Vertragsverhältnisse führt. Sollte ein Standort aufhören Teil des TWOSTAY-Angebotes zu sein, können die bereits erworbenen Tickets in den anderen TWOSTAY-Standorten zur Anwendung kommen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Nutzer
(1) Der von TWOSTAY zur Verfügung gestellte Arbeitsplatz darf vom Vertragspartner ausschließlich zu Arbeitszwecken genutzt werden.
(2) Der Personen- oder Firmenname des Nutzers wird in das Netzwerk von TWOSTAY aufgenommen.
(3) Die Adresse von TWOSTAY Coworking darf nicht als Korrespondenz- oder Geschäftsadresse verwendet werden. Es ist nicht möglich, den Firmennamen an allen Eingängen und Briefkästen anzubringen.
(4) Der Nutzer hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung des von TWOSTAY zur Verfügung gestellten Arbeitsplatzes die handels-, steuer- und sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme oder Fortführung seiner Geschäftstätigkeit oder gewünschte Handelsregistereinträge oder sonstige Genehmigungen erfüllt werden. Hierfür kann TWOSTAY keine Haftung übernehmen.
(5) Beide Parteien erklären und erkennen ausdrücklich an, dass mit diesem Vertrag keine Raumvermietung abgeschlossen wird oder werden soll; die einschlägigen Bestimmungen des Mietrechts finden daher keine Anwendung.
(6) Der Nutzer hat mit den zur Verfügung gestellten Mitteln so sparsam wie möglich umzugehen. Jede Änderung des zur Verfügung gestellten Arbeitsplatzes oder seiner Ausstattung und sonstiger Einrichtungen von TWOSTAY durch den Nutzer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TWOSTAY.
(7) Beim Verlassen des Arbeitsplatzes hat der Nutzer diesen in einem aufgeräumten, ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen und insbesondere alle eingebrachten Gegenstände zu entfernen. Verlässt der Nutzer als Letzter die Räumlichkeiten von TWOSTAY Coworking, hat er dafür zu sorgen, dass alle Türen ordnungsgemäß verriegelt, alle Fenster geschlossen und das Licht und alle anderen elektronischen Geräte ausgeschaltet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die in der Anlage enthaltene “Hausordnung” zu beachten und einzuhalten.
(8) Der Nutzer verpflichtet sich ferner, alles zu unterlassen, was die Nutzung von TWOSTAY Coworking durch andere Nutzer stört oder anderen Nutzern, TWOSTAY Coworking, den Mietbereichen oder dem Gebäude Schaden zufügt, andere Mieter in irgendeiner Weise belästigt (z.B. durch Lärm oder Rauch) oder zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien für den Standortbesitzer führt. Wenn dies der Fall ist, wird der Nutzer für das nicht konforme Verhalten verantwortlich gemacht und kann zur Rückzahlung an den Eigentümer des Lokals oder an TWOSTAY aufgefordert werden. TWOSTAY wird als Vermittler auftreten, um den Schaden umgehend zu beheben und dem Standortbesitzer zu einer fairen Entschädigung zu verhelfen.
(9) Der Nutzer verpflichtet sich, sparsam mit Strom und Wasser umzugehen. Der Gebrauch von elektronischen Geräten mit Ausnahme von Standard-Bürogeräten (Laptop und Mobiltelefon) erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von TWOSTAY. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sein eigenes Eigentum, seine Angestellten und die von ihm eingeladenen Personen zu versichern.
(10) Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-IDs vor dem Zugriff Dritter zu schützen. TWOSTAY übernimmt keine Haftung für den Missbrauch solcher Passwörter oder Login-Kennungen.
(11) Jedem Nutzer ist es untersagt, die Rechte Dritter, insbesondere geistige Eigentumsrechte, zu verletzen oder Dritte in sonstiger Weise zu beeinträchtigen. Der Nutzer hat TWOSTAY im Falle einer Verletzung vollständig schad- und klaglos zu halten. Der Missbrauch oder die Durchführung von rechtswidrigen Handlungen, wie z.B. die Verwendung von unerlaubter oder unlauterer Werbung oder illegaler Software, insbesondere das Herunterladen von illegaler Software über das Netzwerk von TWOSTAY oder seiner lokalen Partner ist verboten. Dem Nutzer ist es insbesondere auch untersagt, falsche oder irreführende Angaben über TWOSTAY oder dessen Partner zu machen.
(12) Sämtliche Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien und Software von TWOSTAY sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von TWOSTAY weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder verbreitet werden. Auch die Verwendung der Marken von TWOSTAY ist nur im vertraglichen Rahmen und darüber hinaus nur mit ausdrücklicher Zustimmung von TWOSTAY gestattet. Beispielsweise darf der Nutzer ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von TWOSTAY kein eigenes Material, Internetseiten, Domains oder Anzeigen erstellen, registrieren, verwenden oder veröffentlichen, die den Namen “TWOSTAY”, das “TWOSTAY”-Logo oder eine andere TWOSTAY-Marke tragen oder enthalten. Schweigen gilt nicht als Zustimmung von TWOSTAY. Die Nutzer erkennen das ausschließliche Urheberrecht, die Warenzeichen und andere geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit TWOSTAY an.
§ 5 Schadenersatz, Haftungsfreistellung
(1) Der Nutzer haftet gegenüber TWOSTAY und in der Folge gegenüber dem Standortbesitzer für alle Schäden, die durch ihn selbst oder durch seine Mitarbeiter oder durch von ihm zur Zusammenarbeit mit TWOSTAY eingeladene Dritte verursacht werden. Sollte TWOSTAY von Dritten zum Ersatz von Schäden herangezogen werden, die durch den Nutzer, seine Mitarbeiter oder von ihm eingeladene Dritte verursacht wurden, so ist der Nutzer verpflichtet, TWOSTAY diesen Schaden unverzüglich und in voller Höhe zu ersetzen. Im Falle eines ersten Verstoßes gegen die im jeweiligen Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere § 4 geregelten Pflichten des Nutzers, wird TWOSTAY eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 10 Tagen zur Beseitigung der Pflichtverletzung durch den Nutzer aussprechen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen oder bei Gefahr im Verzug kann diese Frist entsprechend verkürzt werden.
(2) Tritt der gleiche oder ein ähnlicher Verstoß nach Ablauf der in Absatz (2) definierten Frist erneut auf oder wird der ursprünglich angemahnte Verstoß nicht behoben, so ist unverzüglich eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe im Ermessen von TWOSTAY liegt und die im Streitfall von dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz von TWOSTAY zu überprüfen ist. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen außerdem weitere Anwaltskosten an, die der Nutzer TWOSTAY zu erstatten hat.
(3) Der Nutzer haftet TWOSTAY ungeachtet der anfallenden Vertragsstrafe auch für alle Schäden, die TWOSTAY durch eine Pflichtverletzung nach diesen AGB, einzelvertraglichen Vereinbarungen oder dem Gesetz entstehen, insbesondere auch für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
(4) Der Nutzer stellt TWOSTAY im Falle einer Inanspruchnahme aufgrund einer Verletzung einer der in § 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Nutzers gegen geltendes Recht auf erstes Anfordern von TWOSTAY von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer in diesem Zusammenhang zur Übernahme aller Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichtskosten und Schadenersatz, die TWOSTAY in diesem Zusammenhang entstehen: Soweit es sich bei dem Abschluss dieses Vertrages um ein Verbrauchergeschäft handelt, gilt dies für Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €, die dem Nutzer im Voraus mitgeteilt werden.
§ 6 Aufrechnung und Abtretungsverbot
(1) TWOSTAY ist berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen TWOSTAY zustehen, mit Forderungen von TWOSTAY ganz oder teilweise aufzurechnen.
(3) Der Nutzer ist ferner nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TWOSTAY ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
§ 7 Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung
(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die ordentliche Kündigung zum Ende der vereinbarten Zeit für den Vertrag mit dem Ende der Gültigkeitsdauer des gekauften Tickets. TWOSTAY kündigt nicht und eine Kündigung vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Zeiträume (1 Monat, 1 Tag oder halber Tag) ist nicht möglich.
(2) Der Vertrag kann von TWOSTAY jederzeit gekündigt werden, und TWOSTAY kann die Gültigkeit eines gekauften Tickets jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund ändern. Dies schlägt sich automatisch in der Unmöglichkeit für den Nutzer nieder, die Standorte von TWOSTAY zu betreten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn:
- der Nutzer gegen Bestimmungen des Vertrages in den Standorten von TWOSTAY verstößt oder zuvor verstoßen hat und diesen Verstoß trotz Mahnung und Gewährung einer Nachfrist gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Vertrages nicht abstellt;
- der Nutzer es versäumt, ein gültiges Ticket zu kaufen;
- die Vollstreckung gegen den Nutzer gewährt wird;
- über das Vermögen des Nutzers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung lässt weitere Ansprüche unberührt.
(3) Ein Nutzer, der aufgrund der Bedingung in Absatz (3) gekündigt wurde, kann nur dann wieder als Nutzer werden, wenn er einen neuen Antrag stellt und dieser von TWOSTAY schriftlich angenommen wird.
§ 8 Zahlungsmodalitäten
(1) Die im Einzelvertrag oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung (Ticket) genannten Beträge sind im Voraus zu entrichten.
(2) Ein gültiges Ticket und damit ein legaler Zugang zu den Standorten von TWOSTAY wird nur dann gewährt, wenn der Nutzer den vollen Betrag für die angeforderten Dienstleistungen auf das Bankkonto von TWOSTAY zahlt, entweder per Kreditkarte (Stripe) oder über PayPal. Wenn dieser Betrag nicht eingegangen ist, kann dem Nutzer kein Zugang zu den Räumlichkeiten gewährt werden.
(3) Bei Zahlungsverzug des Nutzers kann TWOSTAY die sofortige Zahlung aller Leistungen und Teilleistungen aus anderen mit dem Nutzer abgeschlossenen Verträgen verlangen. Darüber hinaus ist TWOSTAY zur Erbringung weiterer Leistungen erst dann verpflichtet, wenn der ausstehende Betrag beglichen ist (Zurückbehaltungsrecht).
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, so behält sich TWOSTAY das Recht vor, bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen die sofortige Zahlung der gesamten Restschuld zu verlangen (Terminverlust).
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Für entstehende Schäden haftet TWOSTAY, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von TWOSTAY, seinen gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist vollständig ausgeschlossen. Insbesondere haftet TWOSTAY gegenüber den Nutzern nicht für entgangenen Gewinn oder Einkommen, Verlust von Daten, Dokumenten oder Dateien, für Ansprüche Dritter, indirekte oder Folgeschäden oder für Mangelfolgeschäden.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung durch TWOSTAY in jedem Fall begrenzt auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden, höchstens jedoch auf einen Betrag, der das Dreifache der vom Nutzer zu zahlenden monatlichen Vergütung nicht übersteigt.
(3) TWOSTAY übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Datensicherheit seines Netzwerks (oder seiner Verbindung zum Internet). Insofern hat der Nutzer selbst für die angemessene Datensicherheit seines Computers und seines Internetanschlusses zu sorgen. Darüber hinaus übernimmt TWOSTAY keine Verantwortung dafür, dass die Netzwerk- und Internetkapazität ausreichend ist oder jederzeit ohne Unterbrechung zur Verfügung steht.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-IDs vor dem Zugriff Dritter zu schützen. TWOSTAY übernimmt keine Haftung für den Missbrauch solcher Passwörter oder Login-Kennungen.
(5) Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.
(6) TWOSTAY übernimmt keine Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter im Zusammenhang mit der Arbeit der Nutzer und der Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit TWOSTAY keine Rechtsverletzungen auftreten. Im Falle eines Verstoßes stellt der Nutzer TWOSTAY von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer erstattet TWOSTAY die Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe der gesetzlichen Anwaltskosten für den Fall, dass TWOSTAY von Dritten wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(7) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle persönlichen, geschäftlichen, finanziellen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, sie sind dazu (i) aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder (ii) durch eine rechtskräftige Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung verpflichtet oder (ii) die betreffenden Informationen sind bereits öffentlich bekannt.
§11 Schlussbestimmungen
(1) TWOSTAY ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Dokumente jederzeit zu ändern. TWOSTAY gibt wesentliche Änderungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist bekannt. Der Nutzer hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle eines Widerspruchs ist TWOSTAY berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzenden Bedingungen in Kraft treten sollen.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen und des Vertrages der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Im Falle der Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der gesamte Vertrag nicht unwirksam. Vielmehr ist die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass eine regelungsbedürftige Lücke geschlossen wird.
(4) Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in dem jeweiligen Einzelvertrag Begriffe, die sich auf natürliche Personen beziehen, nur in männlicher Form verwendet werden, beziehen sie sich auf alle Menschen in gleicher Weise.
§ 12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von TWOSTAY. Für Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen TWOSTAY und dem Nutzer ergeben, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von TWOSTAY. Ungeachtet dessen ist TWOSTAY berechtigt, den Nutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
Datenschutzerklärung
(1) TWOSTAY verwendet die vom Nutzer mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Der Nutzer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Handelsregisternummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Nutzer, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Nutzers sowie für eigene Werbezwecke von TWOSTAY, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Nutzer bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Nutzer ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an TWOSTAY widerrufen werden (vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen).
TWOSTAY Hausregeln
Willkommen im TWOSTAY Coworking. Unsere Kultur folgt den Werten der Rücksichtnahme, Sorgfalt und Verantwortung gegenüber des Arbeitplatzes und der Mitmenschen. Du bist dafür mitverantwortlich eine freundliche entspannte und arbeitsgerechte Atmosphäre zu schaffen. Wenn es etwas gibt, das du loswerden oder vorschlagen möchtest, wende dich an das Team von TWOSTAY. Es wird dir gerne weiterhelfen.
Um in unserem Coworking eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen, bitten wir dich folgende Hausregeln einzuhalten.
Telefonieren
Bitte achte darauf, dass du beim Telefonieren möglichst Rücksicht auf die anderen nimmst. D.h. dich entweder in den separierten (wenn verfügbar) Bereich zurückziehst, so leise wie möglich sprichst oder wenn möglich die Plätze im Außenbereich nutzt.
Bitte stelle dein Handy auf lautlos.
Bitte benutze immer Kopfhörer für Skype-Gespräche/Conference-Calls.
Post
Post kann nicht an das TWOSTAY Coworking gesendet werden, außer es wurde vorab ausdrücklich mit dem Team von TWOSTAY besprochen und schriftlich festgehalten.
Besucher
Die Nutzer können Besuche zum Zweck von Sitzungen empfangen.
Ein Aufenthalt von Besuchern von mehr als 30 Minuten Dauer gilt im Allgemeinen als Halbtageskarte. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Besuch im Voraus ausdrücklich mit dem TWOSTAY-Team besprochen und genehmigt wurde. Die Nutzer haften für ihre Besucher. Der Zweck eines Treffens muss erkennbar sein. Besucher dürfen nicht eingeladen werden, vorübergehend einen Arbeitsplatz im TWOSTAY Coworking Space zu besetzen.
Um den Lärmpegel in den Sitzungen niedrig zu halten, bitten wir euch, sich (wenn möglich) in die abgetrennten Bereiche zu begeben und die Stimme so leise wie möglich zu halten.
Rauchen
Rauchen im Coworking Space ist nicht erlaubt
Verzehr
Einige Standorte können Wasser und Filterkaffee bereitstellen. Ihr können gerne euer eigenes Essen und eure eigenen Getränke mitbringen, wenn dies ausdrücklich auf der Seite des Veranstaltungsortes angegeben ist.
Toilette
Bitte halte die Toiletten sauber und wende dich bei Mängeln oder Schäden an das TWOSTAY Team, z.B. an den Space Captain.
Allgemeine Regelungen
Bitte halte die Arbeitsbereiche sauber. Hinterlasse keinen Müll, Reste oder Gegenstände an deinem Arbeitsplatz oder den restlichen Räumlichkeiten. Wenn etwas nicht funktioniert, etwas kaputt ist oder du einen fremden Gegenstand findest, der jemand anderem gehört, informiere bitte das TWOSTAY Team.
Bitte achte immer auf eine moderate Lautstärke bei Unterhaltungen und Diskussionen an deinem Arbeitsplatz.
Verlassen des Coworking Spaces
Als Nutzer hast du Zugang zu den Räumlichkeiten von TWOSTAY Coworking zu den auf der TWOSTAY-Website angegebenen Zeiten. Nach Ablauf dieser Zeit wirst du gebeten, die Räumlichkeiten zu verlassen, oder, falls es der Standort erlaubt, kannst du in dem Wissen bleiben, dass die Kompetenzen und Dienstleistungen von TWOSTAY Coworking eingestellt werden.
Wenn du den Raum verlässt, vergewissere dich, dass du deine Habseligkeiten mitnimmst. Wenn du deine persönlichen Gegenstände im Raum auf Sicht eines anderen Mitarbeiters zurücklässt, solltest du wissen, dass weder Coworker noch TWOSTAY dafür verantwortlich sind.
Bitte setze dich gegebenenfalls mit dem TWOSTAY-Team in Verbindung.
STAY: den ganzen Tag von Öffnung bis Schließung
*bis zum 31.12.22 einlösbar und sind danach ungültig
STAY: den ganzen Tag von Öffnung bis Schließung